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Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002): WEG-Novelle 2022 in Kraft mit 1.1.2022

Mit 1.1.2022 ist die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft getreten. Dadurch ist es auch zu zwei Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen gekommen, da es Erleichterungen bei der barrierefreien Ausgestaltung von Wohnhäusern beinhaltet.

Der ÖZIV Bundesverband hat im Rahmen der Interessenvertretung im August 2021 eine Stellungnahme zum Entwurf der WEG-Novelle 2022 eingebracht. Dabei wurde die Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats unterstützt und unter anderem die Aufnahme der barrierefreien Ausgestaltung in § 16 Abs 2 gefordert, die nunmehr umgesetzt wurde.
 
Die konkreten Bestimmungen mit den Verbesserungen zur Barrierefreiheit finden sich in § 16 Abs 2 und Abs 5 WEG.
 
Zu § 16 Abs 2: Die anderen Wohnungseigentümer*innen dürfen nun ihre Zustimmung für eine barrierefreie Ausgestaltung eines Wohnungseigentumsobjekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft nicht verweigern, soweit es dadurch zu keiner Beeinträchtigung von schutzwürdigen Interessen oder des Hauses kommt.
 
Zu § 16 Abs 5: In Fällen der barrierefreien Ausgestaltung eines Wohnungseigentumsobjekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft gilt die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer*innen als erteilt, sofern sie nicht fristgerecht (dh innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Verständigung) widersprechen. 

Wir freuen uns sehr, dass es uns in enger Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Behindertenrat gelungen ist, hier konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu bewirken!

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